Jede Einheit Schrottling-Fallensteller darf einen Fallen-Marker platzieren: • Unmittelbar vor der Schlacht (während Schritt 7 des Ablaufs der Aufstellungsphase), auf einem einzelnen Geländestück außer offenem Gelände, in dem die Einheit aufgestellt wurde oder mit dem sie zu irgendeinem Zeitpunkt während ihrer Vorhutbewegung in Basekontakt war. • Einmal pro eigener Bewegungsphase, nach einer Vorrückbewegung, Marschbewegung oder Neuformierung, auf einem einzelnen Geländestück außer offenem Gelände, mit dem die Einheit zu irgendeinem Zeitpunkt während dieser Phase in Basekontakt war. Falls eine gegnerische Einheit eine Vorrückbewegung, Marschbewegung, Neuformierung, Drehung, Angriffsbewegung, misslungene Angriffsbewegung, Verfolgungsbewegung oder Fluchtbewegung durchführt und sich dabei in Basekontakt mit einem Geländestück mit einem oder mehreren Fallen-Markern befindet, entferne alle Fallen-Marker in dem betroffenen Geländestück. Jedes Modell der Einheit muss einen Test für Gefährliches Gelände (1) ablegen. Diese Tests gelten, als wären sie nicht durch das Geländestück verursacht worden; alle Tests für Gefährliches Gelände, die das Geländestück sonst normalerweise verursachen würde, müssen trotzdem abgelegt werden.