Abgraifendä Schutzschüssl (40 pts)

Orks und Goblins

Wird der Träger verwundet, darf er die Rüstung und/oder den besonderen Schutzwurf des Angreifers verwenden: • Verwende den Rüstungswert, den das attackierende Modell gegen die Attacke hätte, durch die die Verwundung verursacht wurde (einschließlich Bedingte Anwendung, Modifikatoren, usw.). In diesem Fall kann der Träger seine eigene Rüstung, falls vorhanden, nicht verwenden (einschließlich etwaiger Modifkatoren). • Verwende den besonderen Schutzwurf, den das attackierende Modell gegen die Attacke hätte, durch die die Verwundung verursacht wurde (einschließlich Bedingte Anwendung, Modifikatoren, usw.). In diesem Fall kann der Träger seinen eigenen besonderen Schutzwurf, falls vorhanden, nicht einsetzen (einschließlich etwaiger Modifikatoren). Zusätzlich erhält der Träger, falls seine Einheit Ziel eines Zaubers ist, dieselbe Magieresistenz wie der Wirkende des Zaubers.